Anforderungen für neue Einzelraumheizgeräte in der Schweiz

Energieeffizienzverordnung EnEV SR 730.02 Anhang 1.18, gültig ab 1. Juli 2025

Seit dem 1. Juli 2025 gelten in der Schweiz strengere Vorschriften für elektrische Einzelraumheizgeräte. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/1103, welche in der Schweizer Energieeffizienzverordnung (EnEV SR 730.02, Anhang 1.18) vollständig übernommen wurde. Ziel dieser sogenannten Ökodesign- bzw. Ecodesign-Richtlinie ist es, den Energieverbrauch zu reduzieren und die eingesetzte Regelungstechnik effizienter zu machen – zum Vorteil von Umwelt, Betreiber und Nutzer.

Welche Heizgeräte sind betroffen?

Die Vorschriften gelten für elektrische Einzelraumheizgeräte bis 50 kW (gewerblich bis 300 kW). Dazu zählen:

  • ortsbewegliche Heizgeräte
  • ortsfeste Heizgeräte
  • Speicherheizungen
  • Fussbodenheizungen
  • Heizstrahler mit oder ohne sichtbar glühendes Heizelement
  • Kirchenbankheizkörper
  • Handtuchhalter

Ausnahmen: Geräte für den ausschliesslichen Einsatz im Freien, Frostschutzanwendungen, Luftheizprodukte sowie Saunaöfen fallen nicht unter die Verordnung.

Mindestanforderungen an die Energieeffizienz und Steuerung

Damit ein Heizgerät in der Schweiz in Verkehr gebracht werden darf, muss es einen bestimmten Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad (ŋs) erreichen und mit geeigneter Regelung ausgestattet sein:

GerätekategorieMindest-JahresnutzungsgradErforderliche Steuerung / Zusatzfunktionen

Ortsbewegliche Geräte

49,5 %

Elektronische Raumtemperaturkontrolle mit Wochentagsregelung (TW) 
oder
Elektronische Raumtemperaturkontrolle mit Tageszeitregelung (TD) und mindestens eine der folgenden Funktionen:
– Regelungsgenauigkeit (f8)
– Präsenzerkennung (f1)
– Erkennung offener Fenster (f2)
– Adaptive Regelung des Heizbeginns (f4)
– Betriebszeitbegrenzung (f5)

Ortsfeste Geräte

49,5 %

Elektronische Raumtemperaturkontrolle mit Wochentagsregelung (TW) und zusätzlich mindestens zwei der folgenden Funktionen:

– Erkennung offener Fenster (f2)
– Fernbedienungsoption (f3)
– Adaptive Regelung des Heizbeginns (f4)
– Selbstlernfunktion (f7)
– Regelungsgenauigkeit (f8)

Speicherheizgeräte

   
49,5 %

Wie ortsfeste Geräte

Fussbodenheizgeräte

     
49,5 %

Wie ortsfeste Geräte

Geräte mit sichtbar glühendem Heizelement

      

51,5 %

Variante 1: Wochentagsregelung (TW) + Präsenzerkennung (f1) + Schwarzkugelsensor (f6) + Selbstlernfunktion (f7)
und mindestens eine Zusatzfunktion: Erkennung offener Fenster (f2) oder Betriebszeitbegrenzung (f5)

Variante 2: Tageszeitregelung (TD) und folgende Funktionen: Präsenzerkennung (f1), Erkennung offener Fenster (f2), Betriebszeitbegrenzung (f5), Schwarzkugelsensor (f6), Selbstlernfunktion (f7)

Kirchenbankheizungen

47,5 %

Elektronische Raumtemperaturkontrolle mit Wochentagsregelung (TW) und zusätzlich mindestens eine der folgenden Funktionen:
– Erkennung offener Fenster (f2)
– Fernbedienungsoption (f3)
– Adaptive Regelung des Heizbeginns (f4)
– Selbstlernfunktion (f7)
– Regelungsgenauigkeit (f8)

Handtuchhalter

42,1 % (61–250 W)
46,0 % (> 250 W)
 

bis 60 W: nur zulässig mit werkseitiger Betriebszeitbegrenzung (f5, max. 6 h/Intervall)

61–250 W: Wochentagsregelung (TW) oder
Raumtemperaturregelung (TE) + mindestens eine Funktion (z. B. f2, f4, f5, f7, f8) oder
weitere Möglichkeiten

über 250 W: Wochentagsregelung (TW) oder 
weitere Möglichkeiten

   

 

Sonderfall Heizlüfter: Diese wurden von der EU fälschlicherweise den Luftheizprodukten zugeordnet. Das Bundesamt für Energie (BFE) verzichtet bis zur Korrektur auf Kontrollen und Sanktionen.

Legende

Regelungsfunktionen
(f1–f8)

f1 – Präsenzerkennung

f2 – Erkennung offener
         Fenster

f3 – Fernbedienungsoption

f4 – Adaptive Regelung
         des Heizbeginns

f5 – Betriebszeitbegrenzung

f6 – Schwarzkugelsensor

f7 – Selbstlernfunktion

f8 – Regelungsgenauigkeit

Temperaturregelung
(TC-Codes)

NC – Einstufig, keine Temperaturkontrolle (reines Ein/Aus).

TX – Zwei oder mehr manuell einstellbare Stufen, keine Temperaturkontrolle.

TM – Raumtemperaturregler mit mechanischem Thermostat.

TE – Elektronischer Raumtemperaturregler.

TD – Elektronischer Raumtemperaturregler mit Tageszeitregelung.

TW – Elektronischer Raumtemperaturregler mit Wochentagsregelung.

  

Steuerung und Regelung – der Schlüssel zur Konformität

Ein Grossteil der Anforderungen betrifft die eingesetzte Regelungstechnik. Nur mit einer passenden Steuerung (z. B. elektronische Raumtemperaturkontrolle, Präsenz- oder Fenstersensorik, adaptive Heizbeginn-Regelung) lassen sich die geforderten Effizienzwerte erreichen.

Unsere Kennzeichnung

Damit Sie sofort sehen, ob ein Gerät die Anforderungen erfüllt, haben wir eine klare Ecodesign-Kennzeichnung eingeführt:

Ecodesign-Compliant
Gerät erfüllt alle Anforderungen in der Standardausführung
Ecodesign-Ready
Gerät wird durch die richtige Steuerung/Sensorik konform.
Ecodesign-Excluded
Gerät fällt nicht unter die Richtlinie (z. B. Industrie, Technikräume, Frostsicherung, Aussenbereich).

Fazit: Was bedeutet das für Betreiber und Installateure?

  • Seit dem 1. Juli 2025 dürfen nur noch Heizgeräte verkauft werden, die die neuen Ökodesign-Vorgaben erfüllen.
  • Installateure sind verpflichtet, beim Einbau die richtigen Regelungen und Zusatzfunktionen zu berücksichtigen.
  • Endkunden profitieren von geringerem Stromverbrauch und höherer Effizienz.