Anforderungen für neue Einzelraumheizgeräte in der Schweiz
Energieeffizienzverordnung EnEV SR 730.02 Anhang 1.18, gültig ab 1. Juli 2025
Seit dem 1. Juli 2025 gelten in der Schweiz strengere Vorschriften für elektrische Einzelraumheizgeräte. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/1103, welche in der Schweizer Energieeffizienzverordnung (EnEV SR 730.02, Anhang 1.18) vollständig übernommen wurde. Ziel dieser sogenannten Ökodesign- bzw. Ecodesign-Richtlinie ist es, den Energieverbrauch zu reduzieren und die eingesetzte Regelungstechnik effizienter zu machen – zum Vorteil von Umwelt, Betreiber und Nutzer.
Welche Heizgeräte sind betroffen?
Die Vorschriften gelten für elektrische Einzelraumheizgeräte bis 50 kW (gewerblich bis 300 kW). Dazu zählen:
- ortsbewegliche Heizgeräte
- ortsfeste Heizgeräte
- Speicherheizungen
- Fussbodenheizungen
- Heizstrahler mit oder ohne sichtbar glühendes Heizelement
- Kirchenbankheizkörper
- Handtuchhalter
Ausnahmen: Geräte für den ausschliesslichen Einsatz im Freien, Frostschutzanwendungen, Luftheizprodukte sowie Saunaöfen fallen nicht unter die Verordnung.
Mindestanforderungen an die Energieeffizienz und Steuerung
Damit ein Heizgerät in der Schweiz in Verkehr gebracht werden darf, muss es einen bestimmten Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad (ŋs) erreichen und mit geeigneter Regelung ausgestattet sein:
Gerätekategorie | Mindest-Jahresnutzungsgrad | Erforderliche Steuerung / Zusatzfunktionen |
---|---|---|
Ortsbewegliche Geräte | 49,5 % | Elektronische Raumtemperaturkontrolle mit Wochentagsregelung (TW) |
Ortsfeste Geräte | 49,5 % | Elektronische Raumtemperaturkontrolle mit Wochentagsregelung (TW) und zusätzlich mindestens zwei der folgenden Funktionen: – Erkennung offener Fenster (f2) |
Speicherheizgeräte![]() | 49,5 % | Wie ortsfeste Geräte |
Fussbodenheizgeräte![]() | 49,5 % | Wie ortsfeste Geräte |
Geräte mit sichtbar glühendem Heizelement | 51,5 % | Variante 1: Wochentagsregelung (TW) + Präsenzerkennung (f1) + Schwarzkugelsensor (f6) + Selbstlernfunktion (f7) |
Kirchenbankheizungen | 47,5 % | Elektronische Raumtemperaturkontrolle mit Wochentagsregelung (TW) und zusätzlich mindestens eine der folgenden Funktionen: |
Handtuchhalter | 42,1 % (61–250 W) 46,0 % (> 250 W) | bis 60 W: nur zulässig mit werkseitiger Betriebszeitbegrenzung (f5, max. 6 h/Intervall) |
Sonderfall Heizlüfter: Diese wurden von der EU fälschlicherweise den Luftheizprodukten zugeordnet. Das Bundesamt für Energie (BFE) verzichtet bis zur Korrektur auf Kontrollen und Sanktionen.
Legende
Regelungsfunktionen | Temperaturregelung |
Steuerung und Regelung – der Schlüssel zur Konformität
Ein Grossteil der Anforderungen betrifft die eingesetzte Regelungstechnik. Nur mit einer passenden Steuerung (z. B. elektronische Raumtemperaturkontrolle, Präsenz- oder Fenstersensorik, adaptive Heizbeginn-Regelung) lassen sich die geforderten Effizienzwerte erreichen.
Unsere Kennzeichnung
Damit Sie sofort sehen, ob ein Gerät die Anforderungen erfüllt, haben wir eine klare Ecodesign-Kennzeichnung eingeführt:
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Ecodesign-Compliant Gerät erfüllt alle Anforderungen in der Standardausführung | Ecodesign-Ready Gerät wird durch die richtige Steuerung/Sensorik konform. | Ecodesign-Excluded Gerät fällt nicht unter die Richtlinie (z. B. Industrie, Technikräume, Frostsicherung, Aussenbereich). |
Fazit: Was bedeutet das für Betreiber und Installateure?
- Seit dem 1. Juli 2025 dürfen nur noch Heizgeräte verkauft werden, die die neuen Ökodesign-Vorgaben erfüllen.
- Installateure sind verpflichtet, beim Einbau die richtigen Regelungen und Zusatzfunktionen zu berücksichtigen.
- Endkunden profitieren von geringerem Stromverbrauch und höherer Effizienz.