AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

Andere als nachstehend aufgeführte Bedingungen bedürfen für ihre Gültigkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

2. Preise

Unsere Preise verstehen sich in Schweizer Franken (exkl. Mehrwertsteuer) und sind freibleibend. Massgebend ist der Preis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Sollten sich die Kostenfaktoren per Auslieferungsdatum ändern, behalten wir uns das Recht auf eine Preisanpassung vor.

3. Zahlungsbedingungen und Konditionen

Es gelten die Bedingungen und Konditionen welche in der Auftragsbestätigung und der Rechnung aufgeführt sind.
Bei Bestellungen über unseren Web-Shop, erhalten Sie direkt nach dem Kauf eine Bestellbestätigung. Danach werden die Artikel durch uns geprüft, mit den effektiven Versandkosten und Zahlungsbedingungen ergänzt und per E-Mail als Auftragsbestätigung zurückgeschickt.
Soweit nicht anders vereinbart, ist jede Rechnung innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jegliche Abzüge zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug werden bankübliche Verzugszinsen berechnet. Zahlungen per Kreditkarte sind derzeit nicht möglich.

4. Lieferfrist

Die von uns angegebenen Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich. Bei allfälliger Überschreitung der Lieferfrist ist der Besteller nicht berechtigt den Auftrag zu widerrufen oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Ereignisse höherer Gewalt rechtfertigen eine eventuelle Verzögerung oder Unterbrechung der Ausführung der Bestellungen, ohne dass dadurch dem Käufer ein Recht zum Rücktritt von der Bestellung oder irgendwelcher Schadenersatzforderung eingeräumt wird.

5. Lieferpflicht

Erweist sich ein Kaufinteressent als konkursgefährdet, zahlungsunfähig oder dubios, sind wir auch nach erfolgter Auftragsbestätigung nicht zu einer Lieferung verpflichtet.

6. Versand

Soweit der Kunde nichts vorgibt, liegt die Bestimmung der Versandart in unserem ermessen. Pakete bis 30kg werden in der Regel mit der Schweizerischen Post versandt (PostPac Priority). Für schwerere Güter erfolgt die Lieferung normalerweise mit unserem Stückgut-Transporteur.
Die Ware reist auf Gefahr und Risiko des Kunden.
Sendungen, die bei Ankunft die geringsten Spuren einer Beschädigung tragen, dürfen nur unter Vorbehalt in Empfang genommen werden. Es ist sofort eine amtliche Feststellung bei der Post zu beantragen. Bei Stückgut-Transporten muss der entsprechende Spediteur die Sendung auf Schäden untersuchen und auf den Lieferpapieren vermerken.
Entstandene Verluste, Beschädigungen und andere Reklamationen sind schriftlich innert 5 Tagen nach Erhalt der Ware zu melden. Später kann nicht mehr auf Beanstandungen eingetreten werden. Instandstellungskosten werden von uns nur übernommen, wenn diese mit unserem Einverständnis veranlasst wurden.

7. Porto und Verpackung

Ab einem Rechnungsbetrag (Netto exkl. MWST) von CHF 1000.–, versenden wir innerhalb der Schweiz kostenlos an eine beliebige Postadresse, Talbahnstation oder Baustelle. Unter diesem Betrag erfolgt die Lieferung zu Selbstkosten (Porto, Sperrgutzuschlag usw.).
Für Sonderwünsche, Expresslieferungen, Avisierung oder für spezielle Lieferzeiten, wird ein Zuschlag erhoben. Sofern nicht anders vermerkt, ist die Verpackung kostenlos.
Das Abladen und Einbringen der Waren in Gebäude ist Sache des Empfängers.

8. Abrufbestellungen

Bestellungen auf Abruf müssen eine ungefähre Zeitangabe enthalten.

9. Rücksendungen

Eine Rücksendung muss mit uns vereinbart werden, die Versandkosten trägt der Kunde. Es können ausschliesslich unversehrte Artikel in Originalverpackung zurückgenommen werden. Artikel welche speziell auf Kundenwunsch eingekauft oder hergestellt wurden, sind nicht rückgabeberechtigt.
Für folgende Fälle sind Abzüge vorgesehen:

  • Retournierte Lagerartikel innert 30 Tagen nach Erhalt der Ware – 5% Prüf- und Umtriebs-Gebühr
  • Retournierte Lagerartikel später als 30 Tage nach Erhalt der Ware – mindestens 20% Abzug

Ware die angeschlossen oder im Einsatz war, sowie defekte Produkte und Artikel welche nicht bei der SYSTEC THERM AG bestellt wurden, können nicht zurückgenommen werden.
Eine Vergütung erfolgt in jedem Falle in Form einer Warengutschrift. Allfällige Instandstellungskosten sowie die Porto- bzw. Frachtkosten (falls seinerzeit die Lieferung franko erfolgte) werden in Abzug gebracht.

10. Produktinformationen

Produktbeschreibungen, Abbildungen, Masse und Gewichte werden so genau wie möglich angegeben, sind jedoch nicht verbindlich und stellen keine definitive Eigenschaftszusicherung dar. Der Anwender dieser Erzeugnisse muss in eigener Verantwortung über dessen Eignung für den vorgesehenen Einsatz entscheiden oder sich bei der SYSTEC THERM AG absichern.
Wir behalten uns das Recht vor, ohne Mitteilung an den Kunden, an Werkstoffen oder bei der Verarbeitung Änderungen vorzunehmen.

11. Bewilligungen

Es ist Sache des Kunden, aufgrund der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, Normen, Richtlinien und Empfehlungen ggf. notwendige Bewilligungen, Zustimmungen, etc. einzuholen und ggf. geschuldete Abgaben oder Gebühren zu entrichten.
Die in diesem Zusammenhang notwendigen Abklärungen hat der Kunde vorzunehmen.

12. Gewährleistung

Der Besteller hat die gelieferte Ware so rasch als möglich zu prüfen und festgestellte Mängel innert 5 Tagen schriftlich der SYSTEC THERM AG zu melden. Versäumt der Besteller die sofortige Meldung, gilt die Ware als genehmigt, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei ordnungsgemässer Prüfung nicht erkennbar waren. Ergeben sich später Mängel, so muss die Anzeige sofort nach Entdecken erfolgen, widrigenfalls die Ware trotz dieser Mängel als genehmigt gilt.
Liegt ein Mangel vor, so hat der Besteller das Recht von der SYSTEC THERM AG die umgehende Nachbesserung der Ware zu verlangen. Bedingung ist, dass das defekte Teil spätestens 4 Wochen nach erfolgter Mängelrüge bei uns eintrifft.
Bei Produkten die in der Schweiz installiert wurden und nicht ausgebaut werden können, erfolgt die Nachbesserung vor Ort.
Abnützung und Beschädigungen, die durch unsachgemässe Installation oder vorschriftswidrige Behandlung entstehen, sind von der Gewährleistungspflicht ausgeschlossen. Ansprüche für Folgeschäden anerkennen wir nicht.
Die Ansprüche aus der Gewährleistung verjährt zwei Jahre nach der Übergabe der Ware.
Die Gewährleistung bestimmt sich im Weiteren nach dem Art. 197 & 210 des schweizerischen Obligationenrechts.

13. Dokumente, Fotos, Zeichnungen, Schemata

Wir behalten uns das Urheberrecht an allen unseren Unterlagen vor. Ohne unsere schriftliche Zustimmung dürfen diese weder kopiert, noch Dritten zugänglich gemacht werden.

14. Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand: St.Gallen