Neue Bestimmung für elektrische Einzelraum-Heizgeräte

Ökodesign-Richtlinie (ErP) 2009/125/EG

Am 1. Januar 2018 erfolgte der grösste Umbruch, den die Elektroheizungsindustrie seit Jahrzehnten erlebt hat. In der europäischen Union muss seit diesem Datum die EU-Verordnung 2015/1188 angewandt werden. Das Ziel dieser sogenannten Ökodesign-Richtlinie ist, den Energieverbrauch und die Umweltbelastung für elektrische Raumheizgeräte zu minimieren. Die Schweiz hat diese Richtlinie im Rahmen der Energieeffizienzverordnung EnEV Anhang 1.18 komplett übernommen. Sie trat am 1. Juni 2018 in Kraft.

Welche Produkte sind betroffen?

Alle elektrischen Heizgeräte welche in geschlossenen Räumen für ein bestimmtes, für Menschen angenehmes Temperaturniveau sorgen.

Zum Beispiel:

  • Elektrische Fussbodenheizungen
  • Infrarot-Heizkörper
  • Infrarot-Strahler in Räumen
  • Bad-Heizkörper als Raumheizung
  • Wärmespeicher
  • Konvektoren
  • Heizlüfter als Raumheizung
  • Schnellheizer

Welche Produkte sind nicht betroffen?

Grundsätzlich Einzelraum-Heizgeräte, die nicht dazu bestimmt sind, in Innenräumen ein für den Mensch angenehmes Temperaturniveau herzustellen oder aufrechtzuerhalten.

Zum Beispiel:

  • Einzelraum-Heizgeräte für den Gebrauch im Freien
  • Frostschutzheizungen
  • Reine Handtuchtrockner
  • Luftheizungsprodukte
  • Saunaöfen
  • Nachgeschaltete Heizgeräte
  • Haushalts-Einzelraum-Heizgeräte > 50kW
  • Gewerblich genutzte Einzelraum-Heizgeräte > 120kW

Was sind die Ökodesign-Anforderungen?

Elektrische Einzelraum-Heizgeräte müssen zukünftig einen bestimmten Jahresnutzungsgrad erfüllen. Dieser Wert ist abhängig vom Gerätetyp und wurde im Anhang ll der Verordnung (EU) 2015/1188 festgelegt. Die Einzelraum-Heizgeräte werden wie folgt unterteilt. In Klammer jeweils der geforderte minimale Jahresnutzungsgrad.

  • Ortsbewegliche Geräte (36%)
  • Ortsfeste Geräte > 250W (38%)
  • Ortsfeste Geräte ≤ 250W (34%)
  • Speicherheizgeräte (38,5%)
  • Fussbodenheizungen (38%)
  • Heizstrahler > 1200W (35%)
  • Heizstrahler ≤ 1200W (31%)

Nicht gewerblich genutzte elektrische Einzelraum-Heizgeräte starten mit einem Basiswert von 30%. Dieser Wert wiederspiegelt den geschätzten durchschnittlichen Wirkungsgrad der Stromerzeugung in Europa (40%) abzüglich 10%. Für jede energiesparende Funktion, welche in ein Produkt integriert ist, sind prozentuale Bonuspunkte möglich. Energiesparende Funktionen sind beispielsweise:

  • Raumtemperatur-Regelung
  • Zeitschaltuhr
  • Präsenzerkennung
  • Temperatursturzerkennung
  • Fernbedienung
  • Selbstlernung (adaptive start)
  • Betriebszeitbegrenzung
  • Schwarzkugelsensor

Je nach Gerätetyp können die prozentualen Bonuspunkte unterschiedlich sein.
Neben den Bonuspunkten sind auch Strafpunkte möglich. Dies, wenn die Geräte oder z.B. der zugehörige Thermostat einen zu hohen Hilfsstromverbrauch aufweisen. Zum Beispiel Verbrauch im Stand-by-Betrieb.
Wird der geforderte minimale Jahresnutzungsgrad (z.B. ortsbewegliche Geräte 36%) nicht erreicht, sind die Geräte in der Schweiz und in der EU verboten.

Komplette Einzelraum-Heizgeräte

Von der Ökodesign-Richtlinie betroffene Einzelraum-Heizgeräte, welche in Europa und in der Schweiz als Einheit oder im Set verkauft werden, müssen die Ökodesign-Anforderungen erfüllen. 

Einzelraum-Heizgeräte bestehend aus Komponenten

Werden Raumheizgeräte einzeln verkauft, ist der Installateur für die korrekte Einhaltung der Ökodesign-Richtlinie verantwortlich. Bei solchen Einzelverkäufen beraten wir unsere Kunden und empfehlen konforme Produkte. Meistens ist dies die eigentliche Heizung und ein entsprechender Thermostat, welcher die Ökodesign-Anforderungen gemäss Gerätetyp erfüllt.

Kurz und knapp

Verfügt ein elektrisches Raumheizgerät über alle nachstehenden Merkmale, wird die Ökodesign-Richtlinie in den meisten Fällen eingehalten:

  • Elektronische Raumtemperaturkontrolle mit Wochenprogramm
  • Selbstlernfunktion oder Temperatursturzerkennung
  • Geringer Hilfsstromverbrauch (z.B. Thermostat im Stand-by-Modus)

Fazit

Die SYSTEC THERM AG begrüsst die Einführung der Ökodesign-Richlinie. Sie deckt sich mit unserer Unternehmensvision, bei der effizientes und innovatives Heizen wesentliche Faktoren sind. Die Konsumenten profitieren von intelligenteren Systemen, sparen Energie und Kosten und werden entsprechend positiv über die Elektroheizung berichten. Die Ökodesign-Richtlinie verbietet keine Technologien, sondern berücksichtigt bei den Effizienzanforderungen das Potenzial des Produkts. Dies sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt.